Informationen zu den Scheinen

DSV-Jüngstensegelschein

Sportboot-Führerschein-Binnen

Sportboot-Führerschein-See

Sportküstenschifferschein

Sportseeschifferschein

Sporthochseeschifferschein

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)

Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)

Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel

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DSV-Jüngstensegelschein

Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von altersgerechten Segelbooten. Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig. Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV-anerkannten Segelschule nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.


 

Sportboot-Führerschein-Binnen

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Zulassung:
- Segeln/Surfen ab 14,
- Motor ab 16 Jahren;
- Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein - Bewerber“,
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse
- des Binnenschifffahrtsrechts,
- der Seemannschaft,
- der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett) sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.



Sportboot-Führerschein-See

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein - Bewerber“,
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses/Verzicht bei
Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse
- der Navigation,
- der Seemannschaft,
- des Seeschifffahrtsrechts,
- der Wetterkunde und
- der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.


Sportküstenschifferschein

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).

Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Besitz SBF-See,
- Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung. Erweiterte Kenntnisse der
- Navigation,
- der Seemannschaft,
- des Schifffahrtsrechts und
- der Wetterkunde sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.



 
Sportseeschifferschein

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).
Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.

Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Besitz SBF-See,
- Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter.

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern
- Navigation,
- Seemannschaft,
- Schifffahrtsrecht und
- Wetterkunde.
Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver und Radar) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.



 
Sporthochseeschifferschein

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).
Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.

Zulassung:
- ab 18 Jahren,
- Besitz Sportseeschifferschein
- Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschiffer-
scheins) als Wachführer.

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern
- Navigation,
- Schifffahrtsrecht und
- Wetterkunde.
Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse u. a. der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).

Eine praktische Prüfung wird nicht durchgeführt.



 
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und
Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind nachzuweisen:
- wesentliche Merkmale,
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs,
- Funkstellen,
- Frequenzen und ihre Nutzung,
- Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS),
- Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage.

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.



 
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)
Short Range Certificate (SRC)

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.



 
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)
Long Range Certificate (LRC)

Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren

Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not- Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

Kenntnisse
- des SRC und zusätzlich:
- des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.



 
Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel

!Achtung: Diese Prüfung wird zur Zeit nicht abgenommen, da die Prüfungsrichtlinien geändert werden!


nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht.
Unbefristet gültig.

Zulassung:
- ab 18 Jahren.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der theoretische Prüfungsteil umfasst einen Fragebogen mit 30 Fragen und ggf. eine mündliche Prüfung. Es sind ausreichende Kenntnisse der waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, über Notwehr und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, sonstige Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, die Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition, die Ballistik und die Handhabung der Signalwaffen sowie den Umgang
und die Klassifizierung von Seenotsignalmitteln nachzuweisen.

Im darauffolgenden praktischen Prüfungsteil muss die Handhabung der Signalwaffen, ihrer Munition und der übrigen Seenotsignalmittel demonstriert werden. Es sind mehrere Fertigkeiten vorzuführen.


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