
Informationen zu den Scheinen UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) |
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DSV-Jüngstensegelschein |
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Sportboot-Führerschein-Binnen Zulassung: Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Ausreichende Kenntnisse In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen. |
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| Sportboot-Führerschein-See Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS). Zulassung: Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Ausreichende Kenntnisse In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen. |
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Sportküstenschifferschein Zulassung: Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe
und ggf. einer mündlichen Prüfung. Erweiterte Kenntnisse der In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen. |
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| Sportseeschifferschein Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben. Zulassung: Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich
in den vier Prüfungsfächern In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver und Radar) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen. |
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| Sporthochseeschifferschein Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben. Zulassung: Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich
in den drei Prüfungsfächern Eine praktische Prüfung wird nicht durchgeführt. |
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| UKW-Sprechfunkzeugnis
für
den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) Radiotelephone Operator’s Certificate for the Radiotelephone Service on Inland Waterways Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren. Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel. Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks sind
nachzuweisen: In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden. Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich. |
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| Beschränkt
gültiges
Funkbetriebszeugnis (SRC) Short Range Certificate (SRC) Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten
Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite
bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren. Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft. Kenntnisse In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden. |
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| Allgemeines
Funkbetriebszeugnis (LRC) Long Range Certificate (LRC) Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. Zulassung zur Prüfung ab 18 Jahren Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not- Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft. Kenntnisse In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden. |
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| Sachkundenachweis
für
Seenotsignalmittel !Achtung: Diese Prüfung wird zur Zeit nicht abgenommen, da die Prüfungsrichtlinien geändert werden! nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht. Unbefristet gültig. Zulassung: Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Der theoretische Prüfungsteil umfasst einen Fragebogen mit 30 Fragen
und ggf. eine mündliche Prüfung. Es sind ausreichende Kenntnisse
der waffenrechtlichen, waffen- und munitionstechnischen Begriffe, über
Notwehr und Notstand, das Aufbewahren von Schusswaffen und Munition, sonstige
Pflichten für den Waffen- und Munitionsbesitz, die Kennzeichnung von
Schusswaffen und Munition, die Ballistik und die Handhabung der Signalwaffen
sowie den Umgang Im darauffolgenden praktischen Prüfungsteil muss die Handhabung der Signalwaffen, ihrer Munition und der übrigen Seenotsignalmittel demonstriert werden. Es sind mehrere Fertigkeiten vorzuführen. |
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