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Standardgarantie
- 3 Jahre Allgemeine Garantiebedingungen
Honda garantiert
dem Endabnehmer einen fabrikneuen Bootsmotor und eine dem jeweiligen
Stand der Technik
entsprechenden Fehlerfreiheit in Werkstoff
und Werkarbeit. Die Garantie endet bei Honda Bootsmotoren nach Ablauf
von 3 Jahren (1 Jahr bei gewerblicher Nutzung) nach der Übergabe
an den Endabnehmer.
Die Garantiebedingungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte ein Problem an Ihrem Honda Bootsmotor auftreten, nehmen sie bitte
möglichst
mit Ihrem Honda-Marine-Vertragshändler, bei dem sie den Bootsmotor erworben
haben, Kontakt auf. Sollte eine Garantiereparatur notwendig sein, muss die
Garantieurkunde, bzw. Kaufquittung vorgelegt werden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Schäden, die aus Nichtachtung der von Honda vorgeschriebenen Wartungsintervalle
resultieren.
- Schäden, die bei Reparaturen oder Inspektionen durch nicht autorisierte
Honda Service Stützpunkte entstehen.
- Schäden,
die durch vorschriftswidrige Behandlung entstehen.
- Schäden am Motor, die durch Rennveranstaltungen oder Wettkämpfe
verursacht werden.
- Schäden,
verursacht durch verunreinigten Kraftstoff minderer Qualität,
ebenso durch Kraftstoff, der über eine längere Zeitdauer
oder in nicht geeignetem Behälter gelagert wurde.
- Schäden, bedingt durch mangelnde/fehlende Versorgung mit Kühlwasser
(gilt auch für luftgekühlte Motoren).
- Schäden,
die durch die Nutzung von nicht originalen Honda Teilen, nicht empfohlene
Betriebsstoffe und Zubehör, das nicht von
Honda angeboten wird, entstehen.
- Zeitbedingte
Schäden (natürliches Verblassen oder Abblättern
von gefärbten oder lackierten Oberflächen usw.)
- Verschleißteile
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile. Die nachfolgend
aufgelisteten Teile sind von der Garantie ausgeschlossen, sofern sie nicht
als Bestandteile für anderweitige Garantiereparaturen
gebraucht werden:
- Zündkerzen, Kraftstofffilter, Riemen, Seilzug,
Anoden, Propeller und Impeller
- Schmierstoffe: Öl, Fett
- Säubern, Einstellungen und Inspektionen (wie Ölen/Fetten,
Motoröl
ablassen, Riemen- und Bowdenzugeinstellungen, Anoden
wechseln usw.)
- Nebenkosten:
- Finanzielle Nachteile durch Zeitverlust, wirtschaftlicher Verlust,
Leihgebühren
für Ersatzbootsmotoren.
- Transportkosten zum Händler und zurück
- Schäden, die aus Ruß, Rauch, chemischen Mitteln, Vogelexkrementen,
Salzwasser, Meersalzluft, Salz oder anderen Umwelteinflüssen
resultieren.
Die Wartungsintervalle sind
entsprechend der Bedienungsanleitung einzuhalten. Es obliegt Ihrer
Verantwortung, die Wartungsdienste in den vorgeschriebenen
Intervallen durchführen zu lassen und entsprechend in diesem Kundendienstheft
bestätigt zu bekommen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für
die Inanspruchnahme der vollen Honda-Garantie.
Obwohl Ihnen ein großes Netz von Honda-Marine-Vertragshändlern
zur Verfügung steht, sollten Sie alle Wartungen von Ihrem Honda-Vertragshändler
durchführen lassen, der eventuell in Besitz von spezifischen Unterlagen
zu Ihrem Bootsmotor ist. Dadurch kann es zu Zeit- und
Kostenersparnis kommen.
Unter
gewerblichen Einsatzbedingungen können kürzere Wartungsintervalle
erforderlich werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren
Honda-Marine-Vertragshändler.
Sie sollten die Wartungen im Voraus planen, damit die notwendigen Wartungsarbeiten
rechtzeitig ausgeführt werden können.
Ihr Honda-Marine-Vertragshändler
wird Ihnen auch bei der Einlagerung Ihres Bootsmotors mit Rat und Tat zu Seite
stehen.
Garantieverlängerung
- Die 3+2
Honda-Anschlussgarantie (kostenpflichtig)
Auf alle neuen Außenbordmotoren
gewährt HONDA drei
Jahre Vollgarantie. Gegen eine
geringe Gebühr kann diese um
weitere zwei Jahre auf insgesamt fünf Jahre erweitert werden.
Bitte entnehmen Sie der Preisstaffel wie hoch die
Prämie für den jeweiligen
Außenborder ist.
Unverb. Preisempfehlung |
Prämie für
die Anschlussgarantie*
inkl. MwSt. |
bis
500,- € |
22,- € |
501,- € bis
1500,- € |
34,- € |
1501,- € bis
2500,- € |
45,- € |
2501,- € bis
3500,- € |
60,- € |
3501,- € bis
6500,- € |
95,- € |
6501,- € bis
10000,- € |
150,- € |
10.001,- € bis
15000,- € |
250,- € |
ab
15001,- € |
350,- € |
| * Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen (inkl.
19 % MwSt.) der Honda Motor Europe (North) GmbH. |
Über die normale
3-Jahre-Honda Garantie hinaus gewährt die
Honda Motor Europe (North) GmbH einen zusätzliche Garantiezeit
von 24 Monaten zu folgenden Bedingungen: Entsprechend der Bedienungsanleitung
muss der Außenbordmotor sämtlichen Wartungsarbeiten und
zusätzlich
eine Winter- Inspektion durch einen autorisierten Honda Marine Vertragshändler
der Honda Motor Europe (North) GmbH unterzogen werden. Die Kundendienstarbeiten
werden in diesem Heft eingetragen.
Die verlängerte Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Außenbordmotoren,
die durch die Honda Motor Europe (North) GmbH bzw. deren Händlernetz
vertrieben wurden.
Offenkundig
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf nicht von Honda
gelieferte Teile oder Zubehör zurückzuführen sind, sowie reguläre
Kundendienstarbeiten und Artikel, sowie Motoröl, Ölfilter, Luftfilter,
Zündkerzen usw. Eingeschlossen sind im Rahmen der Garantie reparierte
oder ausgetauschte Teile für die Dauer der verbleibenden Garantiezeit.
Die Garantie kann für den Rest der verbleibenden Garantiezeit auf einen
nachfolgenden Eigentümer übertragen werden.
Ebenso fallen Teile, die üblicherweise funktionsbedingtem Verschleiß unterliegen
(Zündkerzen, Impeller, Opferanoden, usw.) nicht unter die Garantie, sofern
nicht ein Konstruktions- oder Materialfehler vorliegt.
Durch unsachgemäße Einstellung oder Reparatur verursachte Schäden
oder solche, die auf Modifikationen durch Dritte beruhen, bei denen es sich
nicht um autorisierte Honda Marine Vertragshändler handelt, sind nicht
durch die Garantie gedeckt.
Honda behält sich das Recht auf Änderung und Verbesserung an Modellen
und Maschinen vor, ohne Verpflichtung, diese auch an bereits verkauften Maschinen
vorzunehmen. Kundendienst
Die Angaben zu den vorgeschriebenen Wartungsintervallen sind in der Bedienungsanleitung
aufgeführt.
Die Durchführung der Wartungsarbeiten in den vorgeschriebenen Abständen
sowie die ordnungsgemäße Eintragung im 3+2 Serviceheft liegen in
Ihrer eigenen Verantwortung, damit Ihr Außenbordmotor in den vollen Genuss
der Honda Garantie gelangt.
Obgleich in Deutschland ein weitverzweigtes Netz autorisierter Honda Marine
Vertragshändler zu Ihrer Verfügung steht, sollten Sie die regelmäßig
anfallenden Wartungsarbeiten von dem Händler durchführen lassen,
bei dem Sie den Motor gekauft haben und der Sie und Ihren Außenborder
kennt.
Bei Außenbordmotoren, die unter erschwerten Bedingungen zum Einsatz kommen,
ist unter Umständen eine häufigere Wartung erforderlich. Lassen Sie
sich diesbezüglich von Ihrem Händler eingehend beraten.
Planen Sie den regelmäßigen Kundendienst rechtzeitig im voraus,
damit Ihnen und dem Händler keine zeitlichen Engpässe entstehen und
die notwendigen Arbeiten zum vorgeschriebenen Zeitpunkt ausgeführt werden
können.
Falls Sie beabsichtigen, Ihren Außenbordmotor für bestimmte oder
unbestimmte Zeit stillzulegen, erfahren Sie von Ihrem Händler, was Sie
hierbei beachten sollten.
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