* Führerscheinfreie Aussenborder bis 15 PS

Im Herbst 2012 wurde die Führerscheinfrei-Grenze von 5 PS (3,68 kW) auf 15 PS (11,03 kW) erhöht.
Hier erhalten Sie genauere Informationen zu dieser Neuregelung der
Führerscheinfreiheit bis 15 PS und weitere Infos zu führerscheinfreien Aussenbordern:

"Die neue Regelung, nach der Boote bis zu einer Leistung von 15 PS (11,03 KW) ohne amtlichen Sportbootführerschein gefahren werden dürfen, ist mit Wirkung vom 17. Oktober 2012 in Kraft getreten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist nicht vorgesehen.

Die Regelung gilt auf allen Bundeswasserstraßen (binnen- wie seewärts) mit Ausnahme des Rheins. Welche Wasserstraßen zu den Bundeswasserstraßen gehören, ist dem Bundeswasserstraßengesetz zu entnehmen. Bei Unklarheiten geben die regional zuständigen Wasser- und Schifffahrtsämter Auskunft.

Im Binnenbereich gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 16 Jahren. Im Seebereich gilt das Mindestalter von 16 Jahren erst ab einer Motorisierung von mehr als 3,68 KW/5 PS. Es bleibt damit bei der bisherigen Regelung, nach der im Seebereich auch Kinder und Jugendliche Boote bis 5 PS unter Aufsicht führen dürfen.

Köln, den 16. Oktober 2012

Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.
Gunther-Plüschow-Straße 8
50829 Köln

Ansprechpartner: Jürgen Tracht
Phone: +49 221 5957115
Mailto: tracht@bvww.org
Web:
www.bvww.org

Falls Sie die Verordnung online einsehen wollen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

Klicken Sie in der linken Übersichtsleiste auf das Jahr 2012 und wählen dort „Nr. 47 vom 16.10.2012“ aus . Als dritter Unterpunkt steht dort die „Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich“ als PDF zur Einsicht bereit. "

Quelle: http://www.bvww.org/detail-news-startseite.html?tx_bvwwnews_pi1[uid]=1059 (28.11.2012)
Honda Info zur 15 PS Regelung