Honda Garantie und Garantieverlängerung - die Standard Garantie beträgt 3 Jahre
Allgemeine Garantiebedingungen
Honda garantiert dem Endabnehmer einen fabrikneuen Bootsmotor und eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit. Die Garantie endet bei Honda Bootsmotoren nach Ablauf von 3 Jahren (1 Jahr bei gewerblicher Nutzung) nach der Übergabe an den Endabnehmer.
Die Garantiebedingungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte ein Problem an Ihrem Honda Bootsmotor auftreten, nehmen sie bitte möglichst mit Ihrem Honda-Marine-Vertragshändler, bei dem sie den Bootsmotor erworben haben, Kontakt auf. Sollte eine Garantiereparatur notwendig sein, muss die Garantieurkunde, bzw. Kaufquittung vorgelegt werden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Schäden, die aus Nichtachtung der von Honda vorgeschriebenen Wartungsintervalle resultieren.
- Schäden, die bei Reparaturen oder Inspektionen durch nicht autorisierte Honda Service Stützpunkte entstehen.
- Schäden, die durch vorschriftswidrige Behandlung entstehen.
- Schäden am Motor, die durch Rennveranstaltungen oder Wettkämpfe verursacht werden.
- Schäden, verursacht durch verunreinigten Kraftstoff minderer Qualität, ebenso durch Kraftstoff, der über eine längere Zeitdauer oder in nicht geeignetem Behälter gelagert wurde.
- Schäden, bedingt durch mangelnde/fehlende Versorgung mit Kühlwasser (gilt auch für luftgekühlte Motoren).
- Schäden, die durch die Nutzung von nicht originalen Honda Teilen, nicht empfohlene Betriebsstoffe und Zubehör, das nicht von Honda angeboten wird, entstehen.
- Zeitbedingte Schäden (natürliches Verblassen oder Abblättern von gefärbten oder lackierten Oberflächen usw.)
- Verschleißteile
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleißteile. Die nachfolgend aufgelisteten Teile sind von der Garantie ausgeschlossen, sofern sie nicht als Bestandteile für anderweitige Garantiereparaturen gebraucht werden:
- Zündkerzen, Kraftstofffilter, Riemen, Seilzug, Anoden, Propeller und Impeller
- Schmierstoffe: Öl, Fett
- Säubern, Einstellungen und Inspektionen (wie Ölen/Fetten, Motoröl ablassen, Riemen- und Bowdenzugeinstellungen, Anoden wechseln usw.)
- Nebenkosten:
- Finanzielle Nachteile durch Zeitverlust, wirtschaftlicher Verlust, Leihgebühren für Ersatzbootsmotoren.
- Transportkosten zum Händler und zurück
- Schäden, die aus Ruß, Rauch, chemischen Mitteln, Vogelexkrementen, Salzwasser, Meersalzluft, Salz oder anderen Umwelteinflüssen resultieren.
Die Wartungsintervalle sind entsprechend der Bedienungsanleitung einzuhalten. Es obliegt Ihrer Verantwortung, die Wartungsdienste in den vorgeschriebenen Intervallen durchführen zu lassen und entsprechend in diesem Kundendienstheft bestätigt zu bekommen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vollen Honda-Garantie.
Obwohl Ihnen ein großes Netz von Honda-Marine-Vertragshändlern zur Verfügung steht, sollten Sie alle Wartungen von Ihrem Honda-Vertragshändler durchführen lassen, der eventuell in Besitz von spezifischen Unterlagen zu Ihrem Bootsmotor ist. Dadurch kann es zu Zeit- und Kostenersparnis kommen.
Unter gewerblichen Einsatzbedingungen können kürzere Wartungsintervalle erforderlich werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihren Honda-Marine-Vertragshändler.
Sie sollten die Wartungen im Voraus planen, damit die notwendigen Wartungsarbeiten rechtzeitig ausgeführt werden können.
Ihr Honda-Marine-Vertragshändler wird Ihnen auch bei der Einlagerung Ihres Bootsmotors mit Rat und Tat zu Seite stehen.
Garantieverlängerung - Die 3+2 Honda-Anschlussgarantie (kostenpflichtig)
Auf alle neuen Außenbordmotoren gewährt HONDA drei Jahre Vollgarantie. Gegen eine geringe Gebühr kann diese um weitere zwei Jahre auf insgesamt fünf Jahre erweitert werden. Bitte entnehmen Sie der Preisstaffel wie hoch die Prämie für den jeweiligen Außenborder ist.
Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass die Garantieverlängerung spätestens bei der Übergabe des Motor abgeschlosen werden muss.
*Alle Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen der Honda Deutschland, NL der Honda Motor Europe Ltd. in Euro inkl. 19 % MwSt. Stand: 04.2020
Über die normale 3-Jahre-Honda Garantie hinaus gewährt die Honda Motor Europe (North) GmbH einen zusätzliche Garantiezeit von 24 Monaten zu folgenden Bedingungen: Entsprechend der Bedienungsanleitung muss der Außenbordmotor sämtlichen Wartungsarbeiten und zusätzlich eine Winter- Inspektion durch einen autorisierten Honda Marine Vertragshändler der Honda Motor Europe (North) GmbH unterzogen werden. Die Kundendienstarbeiten werden in diesem Heft eingetragen.
Die verlängerte Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Außenbordmotoren, die durch die Honda Motor Europe (North) GmbH bzw. deren Händlernetz vertrieben wurden.
Offenkundig
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf nicht von Honda gelieferte Teile oder Zubehör zurückzuführen sind, sowie reguläre Kundendienstarbeiten und Artikel, sowie Motoröl, Ölfilter, Luftfilter, Zündkerzen usw. Eingeschlossen sind im Rahmen der Garantie reparierte oder ausgetauschte Teile für die Dauer der verbleibenden Garantiezeit.
Die Garantie kann für den Rest der verbleibenden Garantiezeit auf einen nachfolgenden Eigentümer übertragen werden.
Ebenso fallen Teile, die üblicherweise funktionsbedingtem Verschleiß unterliegen (Zündkerzen, Impeller, Opferanoden, usw.) nicht unter die Garantie, sofern nicht ein Konstruktions- oder Materialfehler vorliegt.
Durch unsachgemäße Einstellung oder Reparatur verursachte Schäden oder solche, die auf Modifikationen durch Dritte beruhen, bei denen es sich nicht um autorisierte Honda Marine Vertragshändler handelt, sind nicht durch die Garantie gedeckt.
Honda behält sich das Recht auf Änderung und Verbesserung an Modellen und Maschinen vor, ohne Verpflichtung, diese auch an bereits verkauften Maschinen vorzunehmen.
Kundendienst
Die Angaben zu den vorgeschriebenen Wartungsintervallen sind in der Bedienungsanleitung aufgeführt.
Die Durchführung der Wartungsarbeiten in den vorgeschriebenen Abständen sowie die ordnungsgemäße Eintragung im 3+2 Serviceheft liegen in Ihrer eigenen Verantwortung, damit Ihr Außenbordmotor in den vollen Genuss der Honda Garantie gelangt.
Obgleich in Deutschland ein weitverzweigtes Netz autorisierter Honda Marine Vertragshändler zu Ihrer Verfügung steht, sollten Sie die regelmäßig anfallenden Wartungsarbeiten von dem Händler durchführen lassen, bei dem Sie den Motor gekauft haben und der Sie und Ihren Außenborder kennt.
Bei Außenbordmotoren, die unter erschwerten Bedingungen zum Einsatz kommen, ist unter Umständen eine häufigere Wartung erforderlich. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrem Händler eingehend beraten.
Planen Sie den regelmäßigen Kundendienst rechtzeitig im voraus, damit Ihnen und dem Händler keine zeitlichen Engpässe entstehen und die notwendigen Arbeiten zum vorgeschriebenen Zeitpunkt ausgeführt werden können.
Falls Sie beabsichtigen, Ihren Außenbordmotor für bestimmte oder unbestimmte Zeit stillzulegen, erfahren Sie von Ihrem Händler, was Sie hierbei beachten sollten.
Hier können Sie die Anschlussgarantie zum Honda Motor mitbestellen:
https://www.der-wassersportladen.de/honda-marine-garantieverlaengerung/
Bitte beachten Sie, dass der Preis für die Anschlussgarantie vom Listenpreis des Motors abhängig ist, egal für welchen Betrag der Motor aktuell angeboten wird.